AUSGANGSSITUATION

Die Aufsichtsbehörde bestimmte für unseren Mandanten, im Folgenden „steuerpflichtige Moral“, eine Steuergutschrift in Höhe von ——- US-Dollar sowie eine Gewinnausschüttung für das überarbeitete Geschäftsjahr in Höhe von

$—– Pesos.

Das Vorstehende, im Hinblick auf die vermutete Feststellung der Steuern durch die Aufsichtsbehörde (im Rahmen des Home Visit Procedure in Foreign Trade Matters) gemäß den Bestimmungen der Ziffern 59, Abschnitte I und II des Steuergesetzbuchs, bezüglich des Einkommens im monatlichen Testsaldo, das den Außenhandelsgeschäften entspricht, in denen der Steuerpflichtige die Außenhandelsgeschäfte erfasste. Es sei darauf hingewiesen, dass bei solchen Außenhandelsoperationen „die Steuerpflichtige Moral“ nur als Manager bei der Abwicklung der endgültigen Einfuhrmeldungen der Waren eingriff, die direkt von seinen Kunden von Lieferanten im Ausland erworben wurden und daher direkt von den Kunden der „Steuerpflicht-Moral“ an ihre Lieferanten gezahlt wurden.

 Von Stratego Advisors umgesetzte Maßnahmen und Strategien

Ein Nullitätsprozess wurde vor dem Bundesgericht für Fiskal- und Verwaltungsjustiz eingereicht, und im Rahmen der im Nullitätsprozess angewandten Strategien wurden folgende Strategien durchgeführt:

Die Aktualisierung zeigte sich im Fall der Ausnahme, die durch die oben genannte Ziffer 59 des Bundessteuergesetzbuchs vorgesehen ist, indem überprüft wird, dass das von der Aufsichtsbehörde angegebene Einkommen KEIN kumuliertes Einkommen ist, da das einzige Einkommen, das im überarbeiteten Haushaltsjahr diese Qualität für die „Moral des Steuerzahlers“ hatte, diejenigen waren, die in seiner Funktion als Manager oder Kommissionsbeauftragter für die Erbringung seiner beruflichen Dienstleistungen erzielt wurden, die er effektiv in sein Vermögen integrierte und wofür er dem Bundesfinanzministerium die entsprechenden Steuern zahlte.

Für die Zwecke des Vorstehenden wurden die Vorzüge unserer Argumente mit Unterstützung der wissenschaftlichen Gutachten der wesentlichen Aussagen (Buchhaltung und Steuern) dargelegt.

Ebenso wurde in diesem Fall der Anfechtung nachgewiesen, dass das von der Aufsichtsbehörde durchgeführte Inspektionsverfahren (HOME VISIT) nicht den Anforderungen der Ziffern 14 und 16 der Politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten entsprach.

ERGEBNIS

Auf Grundlage der in der Verfassung der Argumente und Strategien, die zur Lösung dieses Falls angewandt wurden, wurde ein endgültiges Urteil zugunsten der Sache erwirkt, in dem beschlossen wurde, die NICHTIGKEIT KLAR UND EINFACH der angefochtenen Beschlüsse zu erklären. (Dieses Urteil war endgültig durch die von der beklagten Instanz eingereichte Berufung zur Steuerprüfung, die in diesem Prozess für unbegründet erklärt wurde).

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es durch das Eingreifen unseres Teams im vorliegenden Fall durch entsprechende rechtliche Mittel möglich war, eine echte rechtliche Bedingung für unseren Mandanten zu vermeiden, die offensichtlich sein Vermögen gefährdete.

UNTERSTÜTZUNG FÜR FALLSTUDIEN

Für weitere Informationen oder Unterstützung zu dieser Erfolgsgeschichte sowie zu unseren Dienstleistungen bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen oder sich an 01 800 626 0155 zu wenden.

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