AUSGANGSSITUATION
Die Aufsichtsbehörde führte auf Kosten unseres Mandanten, im Folgenden als „Steuerzahler“ bezeichnet, ein Hausbesuchsverfahren in Außenhandelsangelegenheiten durch, in dem sie das Verwaltungsverfahren in Zollangelegenheiten einleitete, wie es in Nummer 155 des geltenden Zollgesetzes vorgesehen ist und für das sie die Beschlagnahmung von 113 Fahrzeugen ausländischen Ursprungs sowie eine Steuergutschrift in Höhe von Pesos in Höhe feststellte.
Das Vorstehende ist, dass im Rahmen des Hausbesuchsbesichtigungsverfahrens die „Steuerpflicht-Moral“ den rechtlichen Aufenthalt, Besitz und/oder Besitz der Güter nicht beweist.
VON ASESORES STRATEGO UMGESETZTE HANDLUNGEN UND STRATEGIEN
Ein Nullitätsprozess wurde vor dem Bundesgericht für Fiskal- und Verwaltungsjustiz eingereicht, und im Rahmen der im Nullitätsprozess angewandten Strategien wurden folgende Strategien durchgeführt:
In diesem Fall wurde gezeigt, dass das von der Aufsichtsbehörde durchgeführte Inspektionsverfahren (HOME VISIT) nicht den Anforderungen in den Nummern 14 und 16 der Politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Bezug auf die Artikel 42, 43 und 49 des Bundessteuergesetzes entsprach.
ERGEBNIS
Auf Grundlage der in der Sache angewandten Argumente und Strategien wurde ein endgültiges Urteil zugunsten der Sachverträglichkeit erwirkt, in dem entschieden wurde, die NICHTIGKEIT KLAR UND EINFACH der angefochtenen Beschlüsse und damit für die festgelegte Steuergutschrift zu erklären. (Dieses Urteil war endgültig durch die von der Beklagten eingereichte Berufung zur Steuerprüfung, die in diesem Prozess für unbegründet erklärt wurde).
Abschließend sollte beachtet werden, dass es durch das Eingreifen unseres Teams im vorliegenden Fall möglich war, durch entsprechende rechtliche Mittel eine echte rechtliche Bedingung für unseren Mandanten zu vermeiden, die offensichtlich zu diesem Zeitpunkt sein Vermögen gefährdete.
UNTERSTÜTZUNG FÜR FALLSTUDIEN
Für weitere Informationen oder Unterstützung zu dieser Erfolgsgeschichte sowie zu unseren Dienstleistungen bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen oder Sie unter 01 800 626 0155 zu kontaktieren
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Bei Stratego bieten wir ein umfassendes Spektrum an Rechtsberatung und Außenhandelsdienstleistungen an, die auf Unternehmen zugeschnitten sind, die in den internationalen Markt einsteigen möchten. Unser Expertenteam verbindet eine solide rechtliche Grundlage mit einem tiefen Verständnis der Komplexität des globalen Handels. Unsere Mission ist es, unseren Mandanten im komplexen rechtlichen und regulatorischen Umfeld weltweit Orientierung zu bieten und Effizienz sowie die Einhaltung der geltenden Gesetze und Handelsabkommen in ihren Geschäften sicherzustellen.


