Anwendung von Zuschlägen auf die Vergütungssteuer auf persönliche Arbeit – Die Anwendung von Zuschlägen, deren Zweck ausschließlich die Erhebung und nicht die Übersteuer ist, ist nicht angemessen, da sie einfache Prozentsätze der Steuerbasis darstellen, was gegen das Prinzip der steuerlichen Verhältnismäßigkeit verstößt.
PROBLEME
Die Exekutive des Bundesstaates Baja California erließ das Einnahmegesetz des Bundesstaates Baja California für das Haushaltsjahr 2023, durch das sie in Artikel 3, Absatz vierter Absatz, zwei Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % auf Grundlage der Vergütungssteuer für persönliche Arbeit verhängt, die die betreffenden Steuerempfänger verpflichtet, diese Zuschläge zu zahlen.
VON STRATEGO UMGESETZTE HANDLUNGEN UND STRATEGIEN.
Bei Stratego spezialisierten sich unsere Fachleute auf Steuerangelegenheiten, führten eine sorgfältige Analyse der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnorm durch und reichten die indirekte Amparo-Klage vor einem Bezirksgericht im Bundesstaat Baja California ein, wo die Verfassungswidrigkeit der zweiten, dritten und vierten Absätze von Artikel 3 des Baja California State Revenue Law für das Haushaltsjahr 2023 geltend gemacht wurde, durch die zwei zusätzliche Sätze oder Zuschläge der Personal Work Remuneration Tax von 1,20 % und 1,25 % erhoben wurden, die gemäß dem genannten Gesetz auf der Grundlage von Artikel 151.14 des Finanzgesetzes des Bundesstaates Baja California berechnet werden, dessen von der Exekutive des Bundesstaates Baja California erhaltenen Ressourcen direkt und indirekt zur Stärkung der Hochschulbildung, der öffentlichen Sicherheit und der Infrastruktur im Bundesstaat verwendet werden sollten; dies wurde jedoch als verfassungswidrig angesehen, da die angeblichen nicht-fiskalischen Zwecke nicht ausreichend motiviert waren und die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme nicht gerechtfertigt war. Darüber hinaus wurde angenommen, dass die mit den genannten Zuschlägen verfolgten Zwecke nicht extrafiskalisch waren, sondern die Erhebung zur Deckung programmierbarer öffentlicher Ausgaben, die die Beitragsfähigkeit der Verantwortlichen nicht berücksichtigen und somit gegen das Prinzip der steuerlichen Verhältnismäßigkeit verstoßen.
ERGEBNIS.
Als Folge der von unserer Kanzlei umgesetzten Rechtsstrategie gewährte das Bezirksgericht dem klagenden Unternehmen das Amparo und den Schutz der Bundesjustiz und entschied, dass die Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % gemäß Artikel 3 des Steuergesetzes des Bundesstaates Baja California für das Haushaltsjahr 2023 faktisch verfassungswidrig sind, da der angeblich verfolgte außersteuerliche Zweck nicht angemessen motiviert war, da sie darauf abzielten, die öffentlichen Ausgaben zu befriedigen, was den Zweck der Zuschläge verfälschte, und daher von den Bestimmungen von Artikel 31, Abschnitt IV der Verfassung abwich, da die Prozentsätze von 1,20 % und 1,25 % Teil der Steuerbasis wurden, was gegen das Prinzip der steuerlichen Verhältnismäßigkeit verstößt.
Daher wurde der Amparo gewährt, dass die Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % der persönlichen Arbeitsvergütungssteuer, wie sie in Artikel 3, vierter Absatz des Baja California State Revenue Law für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen sind, nicht auf den Kläger angewendet werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen des Amparo-Urteils nicht nur anhand der Erklärung der UNVERFASSUNGSWIDRIGKEIT des Dekrets festgestellt wurden (mit dem die Übersätze der Steuer nicht auf den Beschwerdeführer angewendet werden sollten), sondern auch die Landesregierung angeordnet wurde, DEM BESCHWERDEFÜHRER DIE VON IHR GEZAHLTEN BETRÄGE MIT ENTSPRECHENDER AKTUALISIERUNG ZURÜCKZUGEBEN; womit echter Schutz und Entschädigung für die eklatanten Verletzungen der Grundrechte erlangt wurden, die durch die Festlegung der genannten Steuer entstanden sind.
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