Unser Mandant ist eine juristische Person, die berechtigt ist, Kraftstoff und Diesel an den Endverbraucher zu verkaufen – eine kommerzielle Tätigkeit, die die geltenden regulatorischen Bestimmungen wie das Bundesgesetz zum Verbraucherschutz, das Qualitätsinfrastrukturgesetz sowie die geltenden mexikanischen offiziellen Standards zugunsten der Verbrauchergesellschaft solcher Kraftstoffe erfüllen und einhalten muss.
Um die ordnungsgemäße Einhaltung der Referenzvorschriften zu überprüfen, ordnete die Generaldirektion für Verifikation und Verteidigung des Kraftstoffvertrauens des stellvertretenden Generalstaatsanwalts für Verifikation und Verteidigung des Vertrauens des Bundesanwalts eine außergewöhnliche Überprüfung auf Kosten unseres Mandanten an.
Es ist so, dass die Überprüfungsbehörde mittels eines ausführlichen Berichts vom 18. Mai 2023 feststellte, dass die überprüften Instrumente, Produkte und/oder Dienstleistungen nicht den folgenden einstimmten: i) dem Bundesgesetz zum Verbraucherschutz; ii) dem Qualitätsinfrastrukturgesetz; iii) mit NOM-005-SCFI-2017 und NOM-185-SCFI-2017 und iv) mit der Liste der Messinstrumente, deren anfängliche, periodische oder außergewöhnliche Überprüfung verpflichtend ist, da zwei Instrumente Auslassschläuche mit Rissen hatten und bei sechs Instrumenten das Ereignisprotokoll keine Preisänderung zeigte, weshalb die vorsorgliche Immobilisierung der Instrumente angewandt wurde.
In diesem Sinne wurde das Verfahren zur Aufhebung der Vorsorgemaßnahme und der Antrag auf Demobilisierung von Vermögenswerten durchgeführt, die der offiziellen mexikanischen Norm unterliegen, wofür die Überprüfungsbehörde am 8. August 2023 mit der Ausarbeitung des Demobilisierungsgesetzes begann.
Die Überprüfungsbehörde eröffnete jedoch das Verwaltungsverfahren für Verstöße, in dem sie nach den entsprechenden Verfahrensschritten – Beweisvorgabe und Formulierung der Vorwürfe – die Verwaltungsresolution vom 30. August 2023 erließ, die im Rahmen des Verfahrens gegen Gesetzesverletzungen mit der Aktennummer PFC. C.B.******* erlassen wurde, in der eine finanzielle Strafe in Höhe von 4 ́***,****,00 $ (Millionen, ausgegeben mit *** zur Vertraulichkeit der Informationen) verhängt wurde.
VON UNSERER FIRMA UMGESETZTE MASSNAHMEN UND STRATEGIEN.
Da die Verwaltungsregelung für illegal gehalten wurde, reichte der Rechtsbereich von St. Stratego im Namen unseres Mandanten einen streitenden Verwaltungsprozess vor dem Bundesgericht für Verwaltungsrecht gegen die entscheidende Entscheidung ein.
Die formulierten Anfechtungskonzepte befassten sich mit der Sache, also hinsichtlich der unsachgemäßen Anwendung der Geldstrafe sowie der Form, der Zuständigkeit der zuständigen Behörde, der die angefochtene Resolution erließ, Ablauf und weiterem. Ebenso wurden die offiziellen mexikanischen Standards NOM-005-SCFI-2017 und NOM-185-SCFI-2017 angefochten, da sie nicht gesetzeskonform geschaffen wurden und daher nicht gültig sein sollten.
ERGEBNIS.
Der Bundesgerichtshof für Verwaltungsjustiz erklärte nach den entsprechenden Verfahrensschritten die Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses im Hinblick auf die Berechtigung der vorgebrachten Beschwerdeargumente.
Als auf Steuer- und Außenhandelsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei integrieren wir bei Stratego ST umfassende Erfahrung im öffentlichen und privaten Sektor und garantieren so eine effektive Lösung von Rechtsstreitigkeiten und komplexen Angelegenheiten.
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