PROBLEMATISCH.
Im erläuternden Memorandum des Zollgesetzes vom 8. September 2013 wurde als Mittel zur Erlangung des Zollmaklerpatents festgelegt, dass natürliche Personen verschiedene gesetzliche Anforderungen sowie solche erfüllen, die im von der Zollbehörde zu diesem Zweck ausgegebenen Call festgelegt sind; wobei die Figur des Ersatzzollbeamten entfällt.
In diesem Sinne wurde in Artikel 159, zweiter Absatz des Zollgesetzes geregelt, dass natürliche Personen, die an der Erlangung eines Zollagentenpatents interessiert sind, die im Gesetz sowie im entsprechenden Aufruf festgelegten Anforderungen erfüllen müssen.
Artikel 212 der Verordnung dieses Gesetzes, veröffentlicht im Amtsblatt der Föderation am 20. April 2015, etablierte ihrerseits die regulierte Befugnis der Behörden, Anträge mindestens alle zwei Jahre zu erlassen. Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß dem ersten Übergangsartikel festgelegt wurde, dass diese Regelung zwei Monate nach ihrer Veröffentlichung, also am 20. Juni 2015, in Kraft treten wird.
Seit 2015 hat die Zollbehörde jedoch keine Anträge mehr ausgegeben, um die oben genannten Artikel zu erfüllen und damit Interessenten um ein Zollmaklerpatent konkurrieren können.
VON STRATEGO UMGESETZTE HANDLUNGEN UND STRATEGIEN
Unser Rechtsbereich mit hoher Spezialisierung auf Steuer-, Zoll- und Verfassungsangelegenheiten förderte verschiedene Amparo-Klagen, um die Verfassungswidrigkeit der Unterlassungshandlungen der Zollbehörden zu fordern, indem der Aufruf zur Anmeldung zum Erwerb eines Patents eines Vertreters nicht herausgegeben wurde. Das Vorstehende gilt, da diese Unterlassungshandlungen verschiedene Menschenrechte betreffen, die auf verfassungsrechtlicher Ebene und durch internationale Verträge, an denen Mexiko beteiligt ist, geschützt sind.
ERGEBNIS.
Die Richter erteilten den Amparo und den Schutz der Bundesjustiz, sodass die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten innerhalb von drei Tagen zugunsten der Beschwerdeführer einen Antrag auf die Erlangung der Zollagentenlizenz erheben; dies ist, weil die behaupteten Verstöße nachgewiesen wurden und somit eine GÜNSTIGE Lösung erzielt wurde.
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