PROBLEME
Durch eine Hausbesuchsanordnung war unser Mandant verpflichtet, die Bücher und Unterlagen vorzulegen, die gemäß Artikel 53, Absatz a) des Bundessteuergesetzbuchs Teil seiner Buchhaltung sind.
Infolge des durchgeführten Hausbesuchs stellte die Steuerbehörde das angebliche Versäumnis der Einkommensteuer gemäß Artikel 60 des Einkommensteuergesetzes fest, da sie darauf hinwies, dass unser Mandant die Annahme von Einkommen aus nicht registrierten Käufen, die auf Einkommen erhoben wurden, aktualisierte, indem die Behörde die Güter als „Anlagevermögen“ ausweisen ließ und darauf hinwies, dass sie nicht ordnungsgemäß für die Akkumulation ihres Einkommens registriert seien, in der Annahme, dass die Registrierung hätte erfolgen müssen, um nachzuweisen, dass jede der überprüften Güter korrekt für Einkommensteuerzwecke in Form von vorläufigen Zahlungen deklariert wurde.
Es sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der Behörde festgestellten Unstimmigkeiten angenommen wurde, dass eine unserem Mandanten berechnete Steuergutschrift in Höhe von $–000.000,00 Pesos (Millionen, ausgedrückt mit – zur Vertraulichkeit der Informationen) angenommen wurde.
VON UNSERER FIRMA UMGESETZTE MASSNAHMEN UND STRATEGIEN.
Um die angemessensten Verteidigungsstrategien im Rahmen der Home Visit Practiced umzusetzen, führte unsere Spezialistengruppe eine gründliche Analyse und Bewertung der zum Fall bezogenen Informationen durch, sodass zum geeigneten Verfahrenszeitpunkt ein Schriftsatz mit Beweisen und Anschuldigungen erstellt und der Dezentralen Verwaltung für Außenhandelsprüfungen vorgelegt wurde, in der Informationen und Dokumentationen zur Widerlegung der von der Steuerbehörde festgestellten Unregelmäßigkeiten bereitgestellt wurden.
Die Hauptverteidigung bestand darin zu widerlegen, dass entgegen der von der Aufsichtsbehörde festgelegten Waren die überprüften Güter nicht als Anlagevermögen betrachtet werden sollten, da sie einer Kapitalisierung von Verbindlichkeiten unterlägen, weshalb sie nicht als kumulatives Einkommen betrachtet werden konnten, zumal nachgewiesen wurde, dass die Pedimenten der geprüften Waren ordnungsgemäß registriert und nach dem korrekten Konzept deklariert wurden, sodass solche Waren folglich nicht als Einkommen für die Zahlung der Einkommensteuer angesammelt werden konnten.
Ebenso wurden alle Unterstützungen, die die Kapitalisierung von Verbindlichkeiten akkreditierten, integriert und präsentiert.
ERGEBNIS
Auf Grundlage der Argumente und Strategien, die zur Belegung dieses Prüfungsverfahrens angewandt wurden, wurde eine GÜNSTIGE LÖSUNG IM VERWALTUNGSVERFAHREN erzielt, wodurch die Vermutung von Unregelmäßigkeiten und damit einer Steuergutschrift unwirksam blieb, was zudem eine große Situation für unseren Mandanten und die Einleitung langwieriger Prozesse verhinderte, da die Angelegenheit in der Verwaltungsphase günstig gelöst wurde.


