PROBLEMATISCH.
Unser Mandant ist ein mexikanisches Unternehmen, das seine Aktivitäten im Bundesstaat Baja California ausübt, weshalb es verpflichtet ist, die persönliche Arbeitsvergütungssteuer dieses Bundesstaates zu zahlen; jedoch wurde am 21. Dezember 2022 das Steuergesetz des Bundesstaates Baja California für das Haushaltsjahr 2023 im Amtsblatt des Bundesstaates Baja California veröffentlicht, das in Artikel 3 zwei Zuschläge für die persönliche Arbeitsvergütungssteuer von 1,20 % und 1,25 % festlegte, die jeweils für öffentliche Bildung und öffentliche Sicherheit sowie Infrastruktur vorgesehen sind.
VON UNSERER FIRMA UMGESETZTE MASSNAHMEN UND STRATEGIEN.
Infolgedessen hielt das Rechtsverteidigungsteam von St. Stratego die Zuschläge der persönlichen Arbeitsvergütungssteuer von 1,20 % und 1,25 % für das Haushaltsjahr 2023 für verfassungswidrig, weshalb im Namen unserer Mandantin eine indirekte Amparo-Klage eingereicht wurde, durch die sie den Amparo und Schutz der Bundesjustiz gegen folgende Handlungen und in Bezug auf folgende Behörden beantragte:
Vom Kongress des Bundesstaates Baja California und/oder der Plenarsitzung des Kongresses der XXIV. Verfassungslegislatur des Bundesstaates Baja California und/oder der Legislative des Bundesstaates Baja California, der XXIV. Verfassungslegislatur des freien und souveränen Staates Baja California sowie von der Finanz- und Haushaltskommission wurde die Genehmigung und Veröffentlichung der Stellungnahme 159 und des Einnahmengesetzes des Bundesstaates Baja California für das Haushaltsjahr zweitausenddreiundzwanzig, speziell Artikel 3, beantragt, bezüglich der Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % auf die Vergütung auf persönliche Arbeit.
Vom verfassungsmäßigen Gouverneur des Bundesstaates Baja California und/oder der Exekutive des Bundesstaates Baja California. Die Initiative, Sanktion, Verabschiedung und/oder Veröffentlichung des Baja California Revenue Law für das Haushaltsjahr zweitausenddreiundzwanzig, insbesondere Artikel 3, wurde beansprucht, bezüglich der Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % auf die Steuer auf Vergütung für persönliche Arbeit.
Vom Finanzministerium der Regierung des Bundesstaates Baja California wurde die Anwendung des Baja California Revenue Law für das Haushaltsjahr zweitausenddreiundzwanzig, genauer gesagt Artikel 3, beantragt, bezüglich der Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % auf die Vergütung für persönliche Arbeit.
Das Vorstehende ist, da solche Zuschläge gegen die Menschenrechte der Rechtmäßigkeit, Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit, Gleichheit und Rechtssicherheit verstoßen, die in den Artikeln 1, 5, 14, 16 und 31, Abschnitt IV der Politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten verankert sind, in Bezug auf die Prinzipien der Rechtssicherheit, Doppelbesteuerung, fiskalischer Anatozismus und Propersona.
ERGEBNIS.
Vor diesem Hintergrund hielt das Bezirksgericht nach den entsprechenden Verfahrensschritten durch eine verfassungsrechtliche Entscheidung die in der ursprünglichen Klage formulierten Verletzungskonzepte für begründet und erklärte daher Artikel 3 des Baja California Revenue Law für 2023 für verfassungswidrig.
Angesichts des oben Genannten gewährte er dem Beschwerdeführer den Amparo und den Schutz, sodass die Zuschläge von 1,20 % und 1,25 % auf die Steuer auf die Vergütung für persönliche Arbeit für das Haushaltsjahr 2023 und die von ihr ausgezahlten Beträge für die für verfassungswidrig erklärte Steuer zusammen mit den entsprechenden Aktualisierungen zurückerstattet wurden; eine Angelegenheit, die vom Kollegiatgericht von Baja California mit Wohnsitz in Mexicali bestätigt wurde, als das von den zuständigen Behörden eingereichte Amparo gelöst wurde.
Bei ST Stratego Als Spezialisten für Steuer- und Zollrechtliche Verteidigung ist eines unserer Fachgebiete Indirect Amparo, ein Beispiel, in dem wir umfassende Unterstützung für Fälle bieten, die ebenfalls günstig gelöst werden.
Für weitere Informationen zu dieser Fallstudie und ihren Unterstützungen kontaktieren Sie uns.


