PROBLEMATISCH.
Unser Mandant legte dem Automatisierten Auswahlmechanismus des Zolls von Ciudad Juárez das Einfuhrpedimento mit Code „A1“ vor, das die rechtliche Einlieferung, den Besitz und den Aufenthalt von 47.640,00 Kleidungsstücken und Schuhen umfasste, die der Zollanerkennung entsprachen.
Während der Zollkontrolle erfuhr der Zollprüfer, der der Zollbehörde unterstellt war, dass sich im Fahrzeug, das die zollkontrollierten Waren transportierte, überschüssige und/oder nicht deklarierte Waren befand, wobei der in den Abschnitten I und IV des Artikel 151 des Zollgesetzes geregelte Vorsorgegrund für vorsorgliche Beschlagnahme noch aktualisiert werden sollte.
Es ist so, dass der Zoll von Ciudad Juárez vor den entsprechenden Verfahrensstufen des Verwaltungsverfahrens in Zollangelegenheiten eine Steuergutschrift für unseren Mandanten in Höhe von insgesamt 7.795.056,15 Dollar für das Konzept der allgemeinen Einfuhrsteuer, Zollabwicklungsgebühr, Mehrwertsteuer, Aktualisierungen, Zuschläge und Geldbußen feststellte und darüber hinaus feststellte, dass die dem Verwaltungsverfahren unterliegenden Waren Eigentum des Bundesfinanzministeriums wurden.
VON UNSERER FIRMA UMGESETZTE MASSNAHMEN UND STRATEGIEN.
Angesichts der Tatsache, dass die Handlungen des Zolls von Ciudad Juárez illegal und willkürlich waren, reichte das Rechtsverteidigungsteam von St. Stratego ein Nichtigkeitsverfahren ein, da es verschiedene Verstöße im Verwaltungsverfahren in Zollangelegenheiten gab, da die sanktionierten Verstöße nicht vollständig aktualisiert wurden.
ERGEBNIS.
Es ist so, dass nach den entsprechenden Verfahrensschritten das Bundesgericht für Verwaltungsgericht nach den entsprechenden Verfahrensstufen die Nichtigkeit des umstrittenen Entscheidungsbeschlusses erklärte, da die Annahme, die zur Aufhebung der vorsorglichen Beschlagnahme führte, aus der sich die Feststellung der Steuergutschrift und der Auswirkungen ableitete, nicht bewiesen worden war.
Ebenso ordnete die Verwaltungskammer die Rückgabe der beschlagnahmten Waren als Vorsichtsmaßnahme an, da sie nicht mehr unter dem Schutz der für nichtig erklärten Steuerbewertung versichert werden können; weshalb der Wert der beschlagnahmten Waren durch eine wirtschaftliche Entschädigung zurückgefordert wurde.
Unsere Expertengruppen für Steuer- und Zollrechtliche Verteidigung arbeiten täglich daran, effektive Ergebnisse zu erzielen, die unseren Mandanten echte Lösungen bieten.


