AUSGANGSSITUATION

Die Zentralverwaltung für Zolluntersuchung des SAT ordnete die vorsorgliche Beschlagnahme der dem endgültigen Einfuhrverfahren vorliegenden Waren an, da unser Mandant im Folgenden „der Steuerzahler“ eine „Unterbewertung“ der zu importierenden Waren vorgenommen habe, wobei der Fall der vorsorglichen Beschlagnahmung, wie in Nummer 151, Absatz VII, des Zollgesetzes vorgesehen ist, aktualisiert wurde, weshalb die zuständige Zollbehörde das Verwaltungsverfahren in Zollangelegenheiten einleitete und genau die vorsorgliche Beschlagnahme der dem Einfuhrverfahren unterliegenden Waren, die aus 55.000 Kilo Kiefernholz bestand, bestimmte.

VON ASESORES STRATEGO UMGESETZTE HANDLUNGEN UND STRATEGIEN

Um die angemessensten Verteidigungsstrategien im Rahmen des Verwaltungsverfahrens in Zollangelegenheiten umzusetzen, begann unser Spezialistenteam sofort mit einer gründlichen Analyse und umfassenden Auswertung der zum Fall bezogenen Informationen.

Die von der Zollbehörde eingeleiteten Beweise und Vorwürfe gegen das Verwaltungsverfahren in Zollangelegenheiten wurden vorbereitet und vorgelegt, und Folgendes wurde zuverlässig überprüft:

Es wurde gezeigt, dass der im Importpedimento zugunsten des „moralischen Steuerzahlers“ angegebene Wert tatsächlich dem Wert entspricht, der als Preis für den Verkauf vereinbart in der jeweiligen Handelsrechnung angegeben ist, und gemäß den Bestimmungen von Artikel 64 des Zollgesetzes muss er Vorrang haben.

In diesem Sinne wurden die entsprechenden Beweise vorgelegt und in der Verwaltungsinstanz vorgelegt, um die Annahme einer Unterbewertung vollständig zu widerlegen, weshalb sie zur vorsorglichen Beschlagnahmung der Waren und zu einer von der Zollbehörde vermuteten Verletzung überging.

ERGEBNIS

Auf Grundlage der für die Beilegung dieses Falls angewandten Argumente und Strategien wurde im Verwaltungsverfahren in Zollangelegenheiten eine GÜNSTIGE endgültige Lösung erzielt, in der grundsätzlich beschlossen wurde, „die Steuerpflichtige moralisch“ von den angeblichen Verstößen in seiner Unterbewertung zu entlasten und zu seinen Gunsten die Freigabe der beschlagnahmten Waren zu genehmigen, wobei im entscheidenden Beschluss Folgendes angegeben wurde:

“… BEWERTUNG DER BELEGE

„Da daher bewiesen wurde, dass der in der Rechnung […..] angegebene Betrag vom Datum [….], tatsächlich bezahlt wurde, aus den oben genannten Erwägungen die Unregelmäßigkeit, die gemäß Artikel 151, Abschnitt VII für die in der endgültigen Einfuhrdeklarationsnummer deklarierten Waren mit Code […] mit Einreisedatum […….] und Zahlungsdatum [….], die vom Zollbeamten [….], für seinen Hauptauftragnehmer [….], bearbeitet wurden…“

“… LÖSUNGSPUNKTE

Erstens.- Es ist angemessen, die Ware aus: 55.000 Kilo Kiefernholz an […] in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter von [….], in seiner Funktion als Importeur der genannten Waren zurückzugeben, was eine Frist von 2 Monaten ab dem Tag nach Wirksamkeit der Mitteilung dieses Dokuments hat…“

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es durch das Eingreifen unseres Teams im vorliegenden Fall durch entsprechende rechtliche Mittel möglich war, eine rechtliche Bedingung für unseren Mandanten zu vermeiden, die offenbar zu diesem Zeitpunkt sein Vermögen gefährdete.

UNTERSTÜTZUNG FÜR FALLSTUDIEN

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